A G B Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

    1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich stets aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Einkaufs- und/oder Zahlungsbedingungen wird hiermit widersprochen. Bedingungen des Geschäftskunden verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Geschäftskunden gelten für uns nur dann, wenn wir sie schriftlich anerkennen.
    2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit der Auftragsannahme als angenommen, spätestens mit Lieferung.
    3. Auch für Auswahlsendungen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand

    1. Wir liefern die vom Geschäftskunden bestellten Waren nach Auftrags- und/oder Angebotsannahme. Sollten wir nachträglich erkennen, dass sich Fehler zu den Produktangaben ergeben haben, wie zum Preis, wird der Geschäftskunde hiervon informiert. Dieser kann auf Wunsch bei Nichtakzeptanz des veränderten Angebotes vom Auftrag zurücktreten.

§ 3 Vertragsabschluss

    1. Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch uns zustande. Der Geschäftskunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151, Satz 1, BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Geschäftskunde von uns durch eine Bestätigung unterrichtet. Die Bestätigung kann eine Auftragsbestätigung sein oder die Ausführung der Lieferung der bestellten Ware oder das Erbringen der Dienstleistung.
    2. Absprachen und Bestellungen mit/bei unseren Vertriebsbeauftragten bedürfen unserer Auftragsannahme.

§ 4 Angebot

    1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme.
    2. Die zum Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben können auf Grund technischer Entwicklungen verändert sein, sie sind daher nicht verbindlich, soweit sie durch uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
    3. Mündliche Absprachen mit unseren Vertriebsbeauftragten bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

§ 5 Preise und Zahlung

    1. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise.
    2. Die Preise verstehen sich für Lieferungen ab unserem Lager am Sitz der Firma. Der Versand geschieht auf Rechung und Gefahr des Geschäftskunden. Die Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung werden gesondert ausgewiesen. Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise, auf die die gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen ist.
    3. Wir gewähren ein offenes Zahlungsziel von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Wird innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gezahlt, gewähren wir 2% Skonto, bei Bankeinzug 3%. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ausgehend vom geschuldeten Betrag Zinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
    4. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt lediglich erfüllungshalber. Die Kosten der Diskont- und Wechselspesen hat stets des Geschäftskunden zu tragen.
    5. Wir behalten uns vor, den Geschäftskunden nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu beliefern.
    6. Werden uns nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt, die auf fehlende Kreditwürdigkeit des Vertragspartners hinweisen, so sind wir berechtigt, die Durchführung des Auftrages oder die Lieferung der Ware von Vorauszahlung oder von der Stellung ausreichender Sicherheiten abhängig zu machen. Die Zahlungen bzw. die Sicherheit sind in einer von uns zu setzenden, angemessenen Frist zu erbringen. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Zahlung oder die Sicherheit nicht erbracht wird.

§ 6 Lieferung

    1. Liefertermine sind, soweit dies nicht anders vereinbart wurde, keine feststehenden Termine.
    2. Die Lieferfrist kann sich gegebenenfalls verlängern im besonderen bei nicht rechtzeitiger oder richtiger Belieferung durch Unterlieferanten, im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Liefer- oder Leistungsverpflichtung frei.
    3. Werden vom Geschäftskunden bestellte Auswahlsendungen übersandt, gilt die gesamte zugesandte Ware als käuflich vom Empfänger übernommen, wenn wir nicht binnen einer Frist von 3 Wochen die Ware zurückerhalten. Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden.

§ 7 Versand und Gefahrenübergang

    1. Wird die Ware versendet, so wird die Verpackung zum Selbstkostenpreis berechnet.
    2. Versandweg und Transportmittel sind, wenn keine andere Vereinbarung vorliegt, unserer Wahl überlassen. Die Gefahr geht mit Absendung ab Lager auf den Geschäftskunden über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wird.
    3. Werden Auswahlsendungen übersandt, so geht die Gefahr des Transportweges einschließlich des unverschuldeten Untergangs mit der nachweislichen Übergabe der Auswahlsendungen an die Beförderungsanstalt auf den Geschäftskunden über.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

    1. Die Ware bleibt in unserem Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung sowie bis zur Einlösung sämtlicher uns in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen gezahlt ist.
    2. Ohne unsere schriftliche Zustimmung darf die Ware weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat der Geschäftskunde uns unverzüglich davon schriftlich zu benachrichtigen. Er ist verpflichtet uns alle Unterlagen und Informationen zu übergeben, die zur Sicherung unserer Rechte erforderlich sind. Der Geschäftskunde ist verpflichtet alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf unser Eigentum und zu einer Wiederbeschaffung aufgewendet werden müssen, zu tragen.
    3. Der Geschäftskunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu benutzen, zu verwerten oder weiterzuverkaufen. Der Geschäftskunde hat diese Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und instand zu halten. Er darf unser Eigentum weder vermieten noch verleihen oder verschenken, noch innerhalb der Gewährleistungsfrist bei Dritten in Reparatur geben.
    4. Entsteht durch den Geschäftskunden an uns ein Zahlungsverzug oder kommt er sonstigen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so können wir den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen. Die Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns bedeutet, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
    5. Wir behalten uns an allen von uns reparierten Gegenständen, solange unsererseits Forderungen bestehen, ein Pfandrecht vor.

§ 9 Gewährleistung, Haftung

    1. Wir gewährleisten, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Sach- und Rechtsmängeln gemäß §§ 434, 435 BGB sind.
    2. Der Geschäftskunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb einer Woche ab Zugang der Ware bei uns schriftlich anzeigen.
    3. Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt 12 Monate sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Die Rechte aus §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
    4. Nicht offensichtliche Mängel sind, nachdem der Geschäftskunde hiervon Kenntnis erlangt hat, ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Mängel berechtigen uns zur Nachbesserung. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung kann der Käufer nach einer angemessenen Termin- bzw. Fristsetzung Herabsetzung der Zahlung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Käufer kann jedoch nur vom Vertrag zurücktreten, soweit uns eine erhebliche Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann.
    5. Die Gewährleistungsansprüche beziehen sich nur auf einzelne Teile eines Gerätes. Wenn ein Defekt durch Austausch einzelner Teile beseitigt werden kann, besteht kein Anspruch auf Ersatz des gesamten Gerätes. Geräte und alle Teile, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, werden nach unserem Ermessen durch Reparatur oder Ersatz instand gesetzt. Unser Lieferdatum gilt als Beginn der Gewährleistungsfrist.
    6. Von jeglicher Gewährleistung sind ausgeschlossen:
      1. Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung verursacht werden
      2. Mängel durch Überbeanspruchung oder aus Überbeanspruchung entstandener Verschleiß aus nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch
      3. Mängel durch Verschmutzung oder Verunreinigungen
      4. sowie Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse oder Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag.
    7. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit sowie bei einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
    8. Für Mängel infolge natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung und Fremdreparatur gewähren wir keine Gewähr, es sei denn, der Kunde kann unsere substantiierte Behauptung, dass der Eingriff in den Gegenstand den Mangel herbeigeführt habe, widerlegen.
    9. Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sache sind ausgeschlossen, es sei denn wir haben den Mangel arglistig verschwiegen oder eine direkte Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder schuldhaft Schaden an Leben, Gesundheit oder Körper verursacht. Dann gilt:
      1. Bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verkäufer für alle darauf zurückzuführenden Schäden wie das Gesetz es festlegt und soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
      2. Bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter ist unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
      3. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen geregelt ist, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte Handlungen gemäß §§ 823, 831 BGB.
    10. Eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

§ 10 Warenrücknahme

    1. Wird die Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zurückgenommen, so trägt der Vertragspartner jede Gefahr bis zum Eingang der Ware in unserem Lager. Jede Rücksendung der Ware ist uns, vorbehaltlich unserer Entscheidung über die Rücknahme, vorher anzuzeigen. Die Annahme bedeutet noch keine Anerkennung einer Rücknahmeverpflichtung. Alle Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Rücksendungen haben in der Originalverpackung zu erfolgen. Erfolgt eine Warenrücknahme, die außerhalb unserer Gewährleistungsverpflichtung liegt, sind wir berechtigt bis zu 20% Gebühr für Überprüfungs-, Neuauszeichnungs- und Wiedereinlagerungskosten vom Gutschriftbetrag abzusetzen. Von der Rücknahme sind stets ausgeschlossen: Waren, die auf Bestellung, abweichend von der normalen Ausführung, angefertigt oder später geändert worden sind, oder solche, die nicht mehr fabrikneu sind.

§ 11 Rechstwahl

    1. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere Rechtsprechungen, auch die Anwendung des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 sind ausgeschlossen.

§ 12 Schlussbestimmungen

    1. Erfüllungsort für alle sich aus den Verträgen ergebenden Forderungen und Verbindlichkeiten ist der Sitz der Firma in 14712 Rathenow, Bundesrepublik Deutschland.
    2. Sofern der Käufer im rechtlichen Sinne ein Kaufmann ist, sind die Gerichtsstände für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten die zuständigen Gerichte an unserem/für unseren Firmensitz.
    3. Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffenden personenbezogenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und verarbeiten zu lassen.
    4. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt.
Stand März 2007



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